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   BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 78.79   

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https://dejure.org/1979,3002
BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 78.79 (https://dejure.org/1979,3002)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1979 - 6 B 78.79 (https://dejure.org/1979,3002)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1979 - 6 B 78.79 (https://dejure.org/1979,3002)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 78.79
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur erfüllt, wenn die Rechtssache eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte konkrete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 78.79
    Das gilt auch dann, wenn die Vorinstanz eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden hat oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
  • BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 78.79
    Das gilt auch dann, wenn die Vorinstanz eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden hat oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 6 B 78.79
    Das gilt auch dann, wenn die Vorinstanz eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden hat oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
  • VG Würzburg, 29.01.2020 - W 2 K 19.252

    Anfechtung der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Die Gewichtung eines Fehlers bewegt sich innerhalb des Bewertungsspielraums der Korrektoren (BVerwG, B.v. 2.6.1998 - 6 B 78/79 - juris).
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